Die Auswirkungen der Novellierung der Düngeverordnung sind vielschichtig. Bei Futterbaubetrieben sind es mehrere Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt. In der Vergangenheit war es neben der Nährstoffbilanzierung vor allem die Beschränkung der Tierhaltung auf max. 170 kg N tierischer Herkunft je ha, die reine Futterbaubetriebe im Blick hatten. Mehr als zuvor gilt es jetzt, auch die Einhaltung der Bilanzsalden sowie den Düngebedarf zu beachten. Diese Regelungen sind unabhängig voneinander einzuhalten.
Frerich Wilken