Ausgeweitete Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln hier, bundeseinheitliche N-Bedarfswerte dort. Ertragsabhängige standort- und kulturartenbezogene Obergrenzen, präzise Vorgaben zur Lagerkapazität wirtschaftseigener Dünger sowie striktere Regelungen hinsichtlich der Nährstoffbilanzierung. Diese ausgewählten Punkte sind nur ein Teil der seit Juni 2017 gültigen Düngeverordnung (DüV), die vor dem Hintergrund anhaltend schlechter Grundwasserqualität und Klimabelastung einer dringenden Novellierung bedurfte.
Dr. Martin Komainda ∙ Schleswig-Holstein